Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2021

Schaffung und Förderung bezahlbaren Wohnraums durch kommunale Vorgabe (Satzung)

Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Erschließung und Bebauung von Bau- oder Konversionsgebieten künftig mindestens 25% der bebaubaren Grundstücksflächen für Projekte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus reserviert werden. Eine entsprechende Satzung ist in Fachausschuss und in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen

Begründung:

Dringende Schaffung bzw. Förderung bezahlbaren Wohnraums.